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LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- AG Germersheim, 24.08.2001 - 3 C 267/01
- LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93
Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
Tritt ein Unfallgeschädigter Schadensersatzansprücheaus einem Unfall an den Kraftfahrzeugvermieter, bei dem er für die Zeit des unfallbedingten Ausfall seines Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anmietet, ab, und ist diese Abtretung auf den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten beschränkt, so ist diese Abtretung auch dann nicht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1Abs.1 RBerG nichtig, wenn der Kraftfahrzeugvermieter dem Unfallgeschädigten die Verfolgung und Durchsetzung des abgetretenen Anspruchs abnimmt (Abgrenzung zu BGH, Urt.v.26.04.94 - VI ZR 305/93, NJW-RR 1994, 1081).Das Amtsgericht meint, in Anbetracht dessen sei die Sicherungsabtretung nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1994, 950 = NJW-RR 1994, 1081) wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG nichtig (§ 134 BGB).
Diese Tätigkeit verstößt, ebenso wie die Weiterleitung des vom Geschädigten angefertigten Unfallberichts, als solche - noch - nicht gegen das RBerG (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1081).
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 1958) im Prozess des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer die Marktgepflogenheiten der Vermieterbranche (Verlangen nach einem sogenannten Unfallsatztarif) nicht zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen.Die Geschädigte war dabei aber, soweit sie die Höhe der für die Anmietung aufzuwendenden Kosten beeinflussen konnte, nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes wie auch nach den letztendlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 S.1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihr zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. BGH, NJW 1996, 1958).
- BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
Wird gegen ein Gesetz, das sich nur gegen einen Partner richtet, verstoßen, so tritt die Nichtigkeit der verbotswidrigen (bzw. hier nicht von einer Erlaubnis gedeckten Rechtsgeschäfts) nur ausnahmsweise ein, nämlich dann, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (vgl. BGHZ 78, 263, 265; 93, 264, 267).
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80
Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
Wird gegen ein Gesetz, das sich nur gegen einen Partner richtet, verstoßen, so tritt die Nichtigkeit der verbotswidrigen (bzw. hier nicht von einer Erlaubnis gedeckten Rechtsgeschäfts) nur ausnahmsweise ein, nämlich dann, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (vgl. BGHZ 78, 263, 265; 93, 264, 267). - OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99
Wettbewerbsverstoß: Inkassotätigkeit eines niederländischen Unternehmens in …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
Geschützt wird im Falle der Forderungseinziehung schließlich auch der Schuldner vor seiner Inanspruchnahme durch Inkassounternehmen, die keiner behördlichen Genehmigung unterliegen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510). - OLG Karlsruhe, 16.09.1994 - 10 W 46/94
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.02.2002 - 1 S 273/01
Die Mandatserteilung als solche ist nach dem RBerG nicht zu beanstanden (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1995, 30).